Informationen zur Anerkennung der Ehe im Ausland

  • Wirksamkeit der Ehe:

    • Es gibt kein spezifisches Verfahren oder allein zuständige Behörden für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich.

    • Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe ist eine Vorfrage im Zusammenhang mit anderen Amtshandlungen und wird von der zuständigen Behörde entschieden.

    • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann anerkannt werden, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Heimatrecht beider Ehegatten erfüllt sind und die Form der Eheschließung gemäß dem Recht am Ort der Eheschließung oder dem Heimatrecht eingehalten wurde.

  • Steuerrechtliche Anerkennung nach der Heirat in Dänemark:

    • Eine internationale dänische Heiratsurkunde, die mit einer Apostille versehen ist, wird in Deutschland rechtlich und steuerlich anerkannt.

    • Mit dieser Urkunde können Sie Ihren Familienstand ändern und andere steuerliche Angelegenheiten regeln.

  • Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug:

    • Ja , in Dänemark ist Seit dem 28. August 2007 müssen ausländische Ehepartner von Deutschen, die nach Deutschland ziehen möchten, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.

    • Das Zertifikat Start Deutsch A1 ist erforderlich, um sich in Deutschland verständigen zu können und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

    • Ausnahmen gelten für Ehepartner anderer EU-Bürger ohne ständigen Wohnsitz im eigenen Land und für Familienzusammenführungen aus der Türkei, wo bilaterale Verträge gelten.. Wenn Sie keine mitbringen übernehmen wir dieses gerne kostenlos für Sie.

  • Gesetzesänderung vom 28.08.2007:

    • Die Änderung sieht vor, dass visumpflichtige Ausländer, die beispielsweise mit einem Schengen-Visum zum Zweck der Heirat eines Deutschen nach Deutschland einreisen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen können.