Informationen zur Anerkennung der Ehe im Ausland
Wirksamkeit der Ehe:
Es gibt kein spezifisches Verfahren oder allein zuständige Behörden für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich.
Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe ist eine Vorfrage im Zusammenhang mit anderen Amtshandlungen und wird von der zuständigen Behörde entschieden.
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann anerkannt werden, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Heimatrecht beider Ehegatten erfüllt sind und die Form der Eheschließung gemäß dem Recht am Ort der Eheschließung oder dem Heimatrecht eingehalten wurde.
Steuerrechtliche Anerkennung nach der Heirat in Dänemark:
Eine internationale dänische Heiratsurkunde, die mit einer Apostille versehen ist, wird in Deutschland rechtlich und steuerlich anerkannt.
Mit dieser Urkunde können Sie Ihren Familienstand ändern und andere steuerliche Angelegenheiten regeln.
Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug:
Ja , in Dänemark ist Seit dem 28. August 2007 müssen ausländische Ehepartner von Deutschen, die nach Deutschland ziehen möchten, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Das Zertifikat Start Deutsch A1 ist erforderlich, um sich in Deutschland verständigen zu können und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Ausnahmen gelten für Ehepartner anderer EU-Bürger ohne ständigen Wohnsitz im eigenen Land und für Familienzusammenführungen aus der Türkei, wo bilaterale Verträge gelten.. Wenn Sie keine mitbringen übernehmen wir dieses gerne kostenlos für Sie.
Gesetzesänderung vom 28.08.2007:
Die Änderung sieht vor, dass visumpflichtige Ausländer, die beispielsweise mit einem Schengen-Visum zum Zweck der Heirat eines Deutschen nach Deutschland einreisen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen können.